Das neue Lieferkettengesetz - Was kommt aus rechtlicher Sicht auf den Einkauf zu?
Adresse:
Novotel Köln City, Bayenstr. 51, 50678 Köln
Präsenzveranstaltung
Referenten:
Phillip Bubinger (Foto links) und Philipp Rohdenburg (Foto unten), Rechtsanwälte im Geschäftsbereich Commercial bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln
Kosten:
Max. Teilnehmerzahl:
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Nachdem in einigen Ländern bereits seit längerem gesetzliche Regelungen in Bezug auf soziale Mindeststandards und Menschenrechte in internationalen Lieferketten bestehen, hat nun auch der deutsche Gesetzgeber reagiert und das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geschaffen. Im Fokus des Gesetzes steht der weitreichende Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der globalen Wirtschaft.
Wo bislang noch auf eine freiwillige Verpflichtung der Unternehmer gesetzt wird, sehen ab 2023 erstmals klare gesetzliche Regelungen Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt vor.
Doch was bedeuten die neuen Sorgfaltspflichten und Standards für den Einkauf? Wie sehen sie im Einzelnen aus? Und wie können Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten und geeignete Maßnahmen einleiten?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die es im Einkauf zu beachten gibt. Außerdem möchten wir Ihnen zeigen, wo Überarbeitungsbedarf in bereits bestehenden Verträgen bestehen könnte und worauf Sie bei künftigen Vertragsgestaltungen achten sollten. Wir wagen ferner einen ersten Ausblick auf die EU-Richtlinie, die zu diesem Thema demnächst erlassen werden wird.
Phillip Bubinger und Philipp Rohdenburg, Rechtsanwälte im Geschäftsbereich Commercial bei CMS Hasche Sigle, erläutern Ihnen, wie Sie aus rechtlicher Sicht mit dem neuen Lieferkettengesetz umgehen können und wie Sie sich jetzt schon auf die Neuerungen vorbereiten sollten.
Bildergalerie

23. September 2019
Philipp Rohdenburg
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